Das Verwaltungsgericht Hannover (https://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/10-kammer-weist-klage-einer-online-versandapotheke-ab-205780.html) hat entschieden, dass eine Apotheke „nicht bei jedem Produkt" das Geburtsdatum im Online-Shop abfragen darf.
Um der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover Rechnung zu tragen, können Sie über das Mauve System3 selbst einstellen, ob das Geburtsdatum als Pflichtfeld dargestellt wird oder nicht oder komplett ausgeblendet wird.
Zwar ist das eine eher auslegungsbedürftige Entscheidung in einem konkreten Einzelfall. Die Empfehlung unseres Rechtsanwalts Björn Leineweber lautet, auf die Abfrage von Geburtsdaten zu verzichten und lediglich bei der Registrierung nach der Volljährigkeit zu fragen. Zurzeit wird das Geburtsdatum in der Regel zwar abgefragt, ist aber kein Pflichtfeld. Auch hier lautet die Empfehlung unseres Rechtsanwalts, ohne Pflicht das Geburtsdatum gar nicht erst zu erheben. Vielmehr sollten sich die Apotheken hier künftig allein die Volljährigkeit bestätigen lassen.
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