Gepostet von Luca Engl, am 27.05.2021

Ab dem 1.7.2021 können Versicherte kostenlos die neue E-Rezept-App der gematik im Google Play- bzw. App-Store herunterladen. Über diese App können Versicherte ihr Rezept an die gewünschte Apotheke weiterleiten, und sich die Verordnung dort online reservieren lassen oder eine Lieferung per Botendienst oder Versandhandel anstoßen. Unsere Entwickler arbeiten bereits mit Hochdruck daran, um mit dem offiziellen App-Start den Zugriffslink für das Rezept im Apothekenshop für die Versandoption verarbeiten zu können, da die Bestellung über den Warenkorb abgeschlossen wird und die Apotheke damit den Zugang zu den Rezeptdaten erhält.

Nach einer Testphase ist der offizielle Start des E-Rezepts für das 4. Quartal 2021 vorgesehen. Dann können gesetzlich Versicherte in der App von ihrer Ärztin oder ihrem Arzt Rezepte empfangen und Informationen wie Hinweise zur Einnahme und Dosierung einsehen. Zum Einlösen eines E-Rezepts kann der Rezeptcode in der App geöffnet und in der Apotheke vorgezeigt werden. Alternativ kann der Versicherte aber auch aus der Liste aller Apotheken eine Apotheke und die Art und Weise, wie er seine Medikamente erhalten will, in der App auswählen. Zur Auswahl stehen: Reservierung zur Abholung oder Lieferung per Botendienst oder per Versanddienstleister. Die Apotheke entscheidet dabei, welche Services sie anbietet.

Was bedeutet das für den Apotheker? Marktkenner gehen davon aus, dass die digitalen Rezepte auch auf digitalem Weg vermehrt in Online-Apotheken eingelöst werden und somit eine Umsatzumverteilung in Richtung Versandhandel stattfinden wird. So kommt die Sempora-Apothekenmarktstudie 2021 zu dem Ergebnis, dass viele Kunden ihre Rezepte künftig online einlösen. Danach gaben 33 Prozent der Befragten an, dass sie zur Einlösung eines E-Rezeptes eine Versandapotheke gegenüber einer stationären Apotheke bevorzugen würden. Im vergangenen Jahr waren es nur 19 Prozent.

Was für dieses Umfrageergebnis spricht? Versicherte, die nicht auf die Antwort auf ihre Verfügbarkeitsanfrage nach Reservierung oder Botendienst warten wollen, werden den bequemen Versand wählen. In ländlichen Regionen, wo Offizin-Apotheken dünn gesät sind, werden die Versicherten den Versand wählen. Wer von unterwegs sein Rezept einlösen will und nicht weiß, wann er wieder zu Hause ist, wird den Versand wählen. Wer in Pandemiezeiten festgestellt hat, wie bequem eine Online-Bestellung ist, wird den Versand wählen.

Die Voraussetzungen, um diese Lieferoptionen anbieten zu können, sind aber ein Onlineshop und eine Versandhandelserlaubnis. Apotheker, die alle drei Optionen anbieten wollen, um keine Kunden an die Konkurrenz zu verlieren, sind gut beraten, sich schnellstmöglich – bis zur Aufnahme in das App-Register - um eine Versandhandelserlaubnis und um einen Onlineshop zu kümmern. Denn ohne Onlineshop werden sie bei der Auswahl der Option Versandhandel erst gar nicht in der Übersicht aufgelistet.

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Schlagwörter: news Newsletter Mai 2021
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