Gepostet von Calvin Möller, am 08.07.2020

Gerade als Auftragsverarbeiter mit vielen Auftraggebern ist die Dokumentation aller Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung sehr zeitaufwändig. Mit Geltung der DS-GVO ist dies nun auch elektronisch möglich und ersetzt die Schriftform. Wir haben die AV-Verträge von unserem Anwalt rechtskonform überarbeiten lassen und sind dabei, einen automatisierten Prozess zum Online-Abschluss von Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung zu implementieren.

 

Damit wird der Prozesse zur Erstellung individueller Vereinbarungen mit unseren Kunden erheblich vereinfacht, die Korrespondenz reduziert, die Kosten für Zeit- und Versandaufwand minimiert und am Ende auch der Kunde entlastet, weil er zu jeder Zeit einfach online seine AV-Vereinbarungen erhält und damit sofort eine zulässige Rechtsgrundlage für den Einsatz unseres Unternehmens als Dienstleister hat.

Schlagwörter: news Juni 2020 Newsletter
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