Gepostet von Calvin Möller, am 27.07.2021

Die Reform der EU-Umsatzsteuer-Regelungen bringt für Onlinehändler nicht nur Erleichterungen, sondern birgt auch einige Fallstricke. Da wir das wissen, haben wir entsprechende Änderungen im Mauve System3 vorgenommen, die wir nachfolgend kurz aufzeigen. Sollten Sie trotzdem noch Fragen haben, steht Ihnen unser Support selbstverständlich jederzeit Rede und Antwort.

Wie Sie wissen, entfallen zum 01.07.2021 die bisherigen Lieferschwellen der einzelnen EU-Länder (35.000 oder 100.000 EUR) für den Versand an Privatkunden im Ausland. Stattdessen gilt eine europaweite Lieferschwelle in Höhe von 10.000 EUR (netto) für alle EU-Länder in Summe,nicht wie früher pro Land. Das bedeutet: Sobald ein Händler für 10.000 € netto oder mehr in Länder der EU B2C liefert, muss die Mehrwertsteuer des Lieferlands berechnet werden. Wer will, darf auch schon vom ersten Euro an die Mehrwertsteuer des Lieferlands berechnen.

Passend zum 01.07.2021 werden wir im Mauve System3 folgende Einstellungsänderungen vornehmen. In den globalen Einstellungen werden für alle Kunden Lieferschwelleneinträge für alle EU-Länder hinterlegt. Die Einstellungen für die EU-Länder lassen sich zwar nicht löschen, aber Sie können die Mehrwertsteuersätze und die Erlöskontengruppen ändern.

Für Nicht-EU-Länder wie z.B. Großbritannien oder die Schweiz kann man, wie gehabt, die Einstellungen hinzufügen bzw. löschen.

Für die Lieferschwelle wird ein Startzeitpunkt festgelegt. Dabei ist für EU-Länder ein gemeinsamer Startzeitpunkt vorgesehen, die Nicht-EU-Länder besitzen individuelle Startzeitpunkte. Die Lieferschwelle wird erst ab dem Startzeitpunkt wirksam. Maßgeblich dafür ist das Belegdatum (Datum der Leistungserbringung). Im Shop wird ab diesem Zeitpunkt die für den Artikel angegebene Lieferschwellenland-MwSt berechnet.

Wenn Sie sich der EU-Lieferschwelle nähern, wird eine Meldung angezeigt und beim Erreichen automatisch eingeschaltet. Wenn Sie bereits eine EU-Lieferschwelle erreicht haben, bekommen Sie automatisch für die restlichen EU-Länder ein Gültigkeitsdatum ab dem 01.07.2021, diese wird also sofort wirksam.

Ein serverseitiger Task wird regelmäßig dafür sorgen, dass Belege MwSt-mäßig Brutto erhaltend korrigiert werden - wenn nötig.

Im Reiter ‚Mehrwertsteuer‘ im Artikelformular (Artikel F11) kann für jedes Lieferschwellenland ein abweichender Mehrwertsteuersatz hinterlegt werden. Das ist nötig für alle Artikel, die im Zielland mit einem anderen Mehrwertsteuersatz (voll, reduziert, null) als im Basisland besteuert werden. Bspw. werden in Deutschland Arzneimittel mit dem vollen Steuersatz von 19%, in Österreich aber mit dem reduzierten Steuersatz von 10% besteuert. Diese Abweichungen können mittels einer CSV-Datei importiert werden, die neben der Artikelnummer auch eine Spalte für jedes EU-Land aufweist, in die dann der Mehrwertsteuersatz eingetragen werden muss. An den entsprechenden Stellen kann zusätzlich eine für die Übergabe an die Datev zwingend notwendige Erlöskontengruppe hinterlegt werden.

Im Gegensatz zu den bisherigen Verfahren kann jetzt die notwendige regelmäßige Umsatzsteuermeldung für alle EU-Länder zentral über den One Stop Shop (OSS) in Deutschland erledigt werden. Auch die Bezahlung der Umsatzsteuern erfolgt zentral in einer Summe über den One Stop Shop in Deutschland. Lokale USt-Registrierungen und -Meldungen in anderen EU-Ländern ist bei Nutzung des OSS-Verfahrens künftig nicht mehr notwendig. Unseren Informationen nach wird bei der Nutzung von OSS empfohlen, ein EU-Umsatzkonto für alle EU-Länder und nicht je EU-Land ein eigenes Umsatzsteuerkonto zu nutzen. Aber das sollten Sie mit Ihrem Steuerbüro noch einmal abklären.

Für die Übergabe von Finanzdaten an Fremdprogramme unterstützen wird das von der Datev definierte CSV-Format. Die Datev wird in ihre Programme eine Unterstützung für den OSS Export einbauen und hat für die Version 12 des Schnittstellenformats eine Erweiterung für ihr Übergabeformat ‚Datev CSV‘ für zusätzliche Informationen bezüglich OSS angekündigt. Sobald das Format veröffentlicht ist, werden wir es einbauen und zeitnah im Rahmen eines Updates zur Verfügung stellen.

Schlagwörter: news Newsletter Juli 2021
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