Gepostet von Calvin Möller, am 05.12.2024

Umsetzung der GPSR im Mauve ApoSystem und ApoShop

Aktuelle Informationen finden Sie unter https://www.mauve.de/umsetzung-von-gpsr-in-mauve-system3-und-webshop-system .

Am 13. Dezember 2024 tritt die neue Verordnung über die Produktsicherheit (GPSR - General Product Safety Regulation) in Kraft, mit der Online-Händler die neuen GPSR Pflichtangaben in ihren Webshops und Stores auf Online-Marktplätzen umsetzen müssen. Mit dem neuen Angebot von gebrauchs.info steht nun erfreulicherweise eine Schnittstelle für GPSR-Artikeldaten zur Verfügung. Mit dem Shop-Update am 11.12.2024 wird das von Ihnen gebuchte GPSR-Datenpaket auf der Artikelseite sichtbar. Eine Änderung der Zugangsdaten ist nicht erforderlich. Für Regional- und Business-Shops entstehen keine zusätzlichen Kosten.

Im ApoShop Individual können die Daten ähnlich wie im Demo-Shop dargestellt werden, bitte kontaktieren Sie uns hierzu unter https://www.mauve.de/support.

Wenn Sie das Datenpaket von gebrauchs.info nicht buchen, werden Randsortimentsartikel ohne Auszeichnung im Shop nicht mehr dargestellt. Sollten Sie die Vorgaben aus der GPSR nicht einhalten wollen, senden Sie uns bitte eine Anfrage über https://www.mauve.de/support, wir werden Ihnen dann die Anzeige der betroffenen Artikel im Shop ermöglichen.

Für Nicht-Apotheken ist die Nutzung nicht möglich. Bitte weichen Sie in diesem Fall auf Beschreibungstexte, Bilder oder PDF-Dateien aus. Abmahngefährdete Artikel können im Mauve System3 unter Artikel (F11) mittels "Internet publizieren"-Kennung aus dem Shop entfernt werden.

(Stand: 02.12.2024)

https://www.mauve.de/umsetzung-von-gpsr-in-mauve-system3-und-webshop-system

E-Rechnung im Mauve ApoSystem

Wenn Sie Geschäftskunden im Business-to-Business-Bereich haben und Ihre Rechnungsstellung im Mauve ApoSystem abwickeln, dann sollten Sie jetzt weiterlesen. Denn im Folgenden erklären wir Ihnen, wie Sie mit dem Mauve ApoSystem E-Rechnungen erstellen und versenden können.

Von den möglichen Dateiformaten bietet das Mauve ApoSystem bereits XRechnung als E-Mail-Anhang sowie den lokalen Export an. Für den Versand der E-Rechnungen wählen Sie in der Belegliste (Strg+F8) den gewünschten Datumsfilter, Ihren Rechnungsbelegtyp sowie die Kundenkategorie Ihrer B2B-Kunden als Filter und bei den Aktionen “E-Mail senden” mit der gesetzten Option “XRechnung anhängen” sowie eine passende E-Mail-Vorlage. Letztere können Sie unter Einstellungen / Vorlagen / E-Mail-Vorlagen im Bereich “Beleg” anpassen oder neu anlegen. Der Inhalt der Vorlage hat keinen Einfluss auf die XRechnung-Datei im Anhang.

Optional können Sie die XRechnung lokal exportieren, indem Sie die Beleglisten-Aktion “Als XRechnung exportieren” auswählen und über die drei Punkte das gewünschte Verzeichnis angeben. Die erzeugten Dateien tragen die Belegnummer im Namen.

Sollten in den Mandanteneinstellungen noch Pflichtangaben fehlen, werden Sie im Beleglisten-Verarbeitungsprotokoll darauf hingewiesen. Ergänzen Sie diese gegebenenfalls im Menü Einstellungen.

Um die E-Rechnung in Zukunft auch schon bei der Abwicklung und dem PDF-Rechnungsversand mitschicken zu können, werden mit den kommenden ApoSystem-Updates die Optionen zum Anhängen unter Belege (F8/F9), in der Endkontrolle sowie in den Belegaktionen ergänzt.

Weitere technische Informationen zur XRechnung und zum Versand der E-Rechnung finden Sie in unserem Handbuch und unter https://www.mauve.de/e-rechnung-in-mauve-system3.

(Stand: 28.11.2024)

ChemBiozidDV im Mauve ApoSystem

Vielleicht ist Ihnen die auf den 1.1.2025 terminierte Frist für die Einhaltung der Vorschrift über die Abgabe von Biozid-Produkten bereits aus dem HV bekannt. Ein dementsprechendes Abgabegespräch ist aber auch für den Versandhandel Pflicht (siehe https://www.ihk.de/chemnitz/innovation/umweltschutz/reach/biozide-im-handel-5261926).

Um Ihnen eine einfache Lösung für diesen neuen Prozessschritt zu bieten, werden wir analog zum RX-Stopp einen optionalen Biozid-Stopp einführen (siehe https://handbuch.mauve.de/Globale_Einstellungen#Apotheke).

Diese Anpassung wird voraussichtlich mit dem Februar-Update von Mauve ApoSystem zur Verfügung stehen. Bitte kontaktieren Sie uns über https://www.mauve.de/support für eventuell dringend benötigte Übergangslösungen an.

Wichtig: An der Kennzeichnungspflicht von Bioziden im Webshop ändert sich nichts. Auch die Anbindung der Daten von gebrauchs.info bleibt bestehen. Der Stopp dient der Prüfung und sorgt im Falle eines fehlenden Abgabegesprächs dafür, dass keine Biozide verkauft werden können. Gleichzeitig bleibt weiterhin möglich, dass Sie Biozide auch weiterhin manuell und mit Abgabegespräch im Shop anbieten können.

(Stand: 02.12.2024)

Schlagwörter: news Newsletter Dezember 2024
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