Gepostet von Calvin Möller, am 25.05.2022

Aufgrund der Brisanz der Neufassung der Preisangabenverordnung (wirksam ab dem 28.05.2022) für Online-Apotheken möchte wir noch einmal auf die nachfolgenden Punkte hinweisen. Wir möchten Sie bitten, im eigenen Interesse nachfolgende Ausführungen sorgfältig zu lesen.

Der Apotheker Verkaufspreis (AVP) wird in den Shops nicht mehr ermittelt, da er nicht für Ersparnisanzeigen verwendet werden darf.

Eine Ersparnis-Anzeige (Rabatt/Nachlass) darf sich nur noch auf tatsächlich eigene Verkaufspreise beziehen - dabei immer auf den günstigsten Verkaufspreis der letzten 30 Tage.
Die UVP darf somit nicht für die Ersparnis-Anzeige genutzt werden, da dieser gegebenenfalls nie ein Verkaufspreis, sondern immer nur eine Referenz war.

1. Die UVP wird bei allen Standard Mauve Shops zur Sicherheit komplett ausgeblendet. Für Individualshops werden wir diesen Schritt ebenfalls vornehmen. Bitte prüfen Sie jedoch in Ihrem Shop ab dem 25.05.2022, ob es eventuell Sonderprogrammierungen gibt, die das Ausblenden verhindern oder zu sonstigem unerwarteten Fehlverhalten führen.

2. Bei Business und Regio Shops (updatebare Shops) können Sie nach eigenem Ermessen die UVPs und in einem weiteren Schritt auch den Vergleich darauf wieder aktivieren. Wie dieses funktioniert, zeigen wir in der folgenden Anleitung. https://www.mauve.de/aenderungen-an-der-preisangabenverordnung

3. Bei Individualshops oder Portalen können wir ihnen im Nachgang die Möglichkeit der unter Punkt 2 genannten Aktivierung ebenfalls ermöglichen. Der Aufwand wird individuell ermittelt und kann bei uns schriftlich beauftragt werden. Bitte eröffnen Sie dazu ein Ticket durch eine E-Mail an shopsupport@mauve.de . Wir unterrichten Sie dann über einen möglichen Fertigstellungstermin und die Kosten.

4. Da der UVP weiterhin als Referenzpreis angegeben werden darf (Beispiel: UVP des Herstellers: 30,00€ - unser Preis: 24,99€), jedoch OHNE Ersparnisangabe und ohne Streichpreis, wird auch für dieses Szenario eine Lösung geschaffen. Der Einbau in Portale oder Individualshops erfolgt auch hier nach Prüfung und Aufwandschätzung durch uns. Für alle updatebaren Shops erfolgt die Umsetzung zeitnah.

5. Zurzeit arbeiten wir an einer Lösung, die in jedem System den günstigsten eigenen Webshop-Preis der letzten 30 Tage ermittelt. Dieser kann dann für eine Darstellung von Streichpreisen verwendet werden. Der angedachte Veröffentlichungstermin für diese Lösung ist die KW 24.
 

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