Im Rahmen neuer gesetzlicher Regelungen für Händler und Shopbetreiber in 2016 hat die EU eine neue Richtlinie über die alternative Streitbeilegung beim EU-weiten Online Shopping erlassen. Dazu hat die EU eine Plattform zur Online-Streitbeilegung („OS-Plattform“) entwickelt, um die Streitigkeiten zwischen Händlern und Kunden auch ohne Gerichte und Anwälte beizulegen. Die notwendigen Hinweise und Links können Sie selbst leicht und schnell über den Content Manager auf Ihrer Shop Seite einstellen, um eventuellen Abmahnungen vorzubeugen. Offiziell muss jeder Händler einen Hinweis mit Link auf die neue Online-Schlichtungsplattform der EU-Kommission bis zum 09.01.2016 auf seiner Website anbieten.
Der Link muss „leicht zugänglich“ dargestellt werden. Das lässt sich wohl am einfachsten durch einen Link im Impressum umsetzen. Darüber hinaus muss die eigene E-Mail-Adresse im Zusammenhang mit dem Link angegeben und ein Link zur EU-Plattform in den AGBs eingefügt werden.
Der Text für Ihre Website (etwa im Punkt Impressum) könnte wie folgt aussehen:
Informationen zur Online-Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die Plattform finden Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten, die aus vertraglichen Verpflichtungen bei Online-Kaufverträgen erwachsen.
Auch wenn die EU-Plattform nach eigenen Angaben erst ab dem 15. Februar 2016 einsatzbereit ist, müssen Sie als Webshop-Betreiber die Informationspflichten pünktlich mit Inkrafttreten der Verordnung umsetzen, wenn Sie sich nicht der Gefahr kostspieliger wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen von Konkurrenten und Mitbewerbern aussetzen wollen.