Today is Newsday 01/2017 - Damit die zulässige Höchstmenge von OTC-Arzneimitteln nicht zur Stolperfalle wird....

Bei der Abgabe von OTC-Arzneimitteln gibt es für Apotheken eine rechtliche Stolperfalle: die zulässige Höchstmenge. Dürfen mehrere Kleinpackungen abgegeben werden, wenn die Gesamtmenge schon einer verschreibungspflichtigen Dosis entspricht? Viele Apotheken haben deshalb freiwillig  Höchstabgabemengen eingeführt, die besonders für suchtgefährdende Produkte wie Schlaf- und Schmerzmittel, Koffeintabletten, Abführmittel und Nasensprays gelten. Mauve bietet seinen Kunden daher eine Funktion für den Apotheken-Shop an, die eine Fehlermeldung generiert, wenn die maximale Abgabemenge überschritten ist.

 

Bestellt ein Kunde beispielsweise 8 mal Paracetamol und zwei sind nur zulässig, erscheint ein Hinweistext mit der Frage, ob es sich hierbei vielleicht um eine Sammelbestellung für mehrere Besteller handelt. Hier kann der Kunde dann direkt eine Auswahl treffen, für wie viele Personen das Medikament bestellt wird. Entsprechend wird die Abgabemenge mit dieser Angabe multipliziert. Der Apotheker ist damit rechtlich und ethisch auf der sicheren Seite.

 

Die Funktion „Sammelbestellung“ kann für einen Festpreis von 199,- Euro jederzeit für Individualshops nachprogrammiert bzw. installiert werden.

 

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