Today Is Newsday 02/2019 - Abmahnungen im Zuge der Delegierten Verordnung zuvorkommen

getAdditionalData zum Vorzugspreis

Am 22. Februar 2019 ist die Delegierten Verordnung (EU) 2016/128 für Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke in Kraft getreten. Ziel der Neuerung ist eine Ergänzung der bestehenden Verordnung (EU) 609/2013 mit Hinblick auf besondere Zusammensetzungs- und Informationsanforderungen. In Artikel 1 der Verordnung heißt es: „Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie dieser Verordnung genügen". Davon sind nach Ansicht von Patrick Schantora, Betreiber der Webseite www.gebrauchs.info, rund 6.000 Artikel aus dem ABDA-Stamm betroffen, von denen ca. 1.000 abverkaufs- und umsatzrelevant sind.

„Um Produkte weiterhin im Wege des Fernabsatzes vertreiben zu dürfen bzw. zu können, ist eine Prüfung der rechtlich notwendigen Vorgaben unerlässlich! Derzeit kann nicht zu 100% gewährleistet werden, dass die aktuell betroffenen LMIV-PDFs nach dem 22.02.2019 diesen neuen Vorgaben entsprechen“, befürchtet Patrick Chantora.

Um möglichen Abmahnungen aus dem Weg zu gehen, bietet Mauve seinen Apotheken-Kunden in Zusammenarbeit mit gebrauchs.info die Schnittstelle „getAdditionalData" bei gleichzeitiger Logointegration zu einem Vorzugspreis von nur 10,- Euro pro Monat an.

Die Schnittstelle „getAdditionalData" existiert schon seit mehreren Jahren. Neben den bisherigen Marketingtexten im Textformat ist jetzt auch noch zusätzlicher Hinweistext für die betroffenen Produkte integriert worden, der diese Produkte entsprechend kennzeichnet und die verpflichtenden Anforderungen erfüllt.

Merkzettel
Der Artikel wurde auf den Merkzettel gelegt.
Zum Merkzettel
Jetzt Präsentation vereinbaren