Today is Newsday 03/2015 - Arzneimittelversand: Überprüfbare Sicherheit

Arzneimittelversand: Überprüfbare Sicherheit

SicherheitslogoJeder Besucher einer Online-Versandapotheke muss die Möglichkeit haben, die Seriosität des Anbieters und die Authentizität der bestellten Medikamente vor dem Kauf zu überprüfen, um nicht Gefahr zu laufen, eine Fälschung zu beziehen. Die EU-Kommssion hat jetzt per Verordnung ein europaweites Logo eingeführt, um die Integrität und die Vertrauenswürdigkeit von Versandapotheken weitestgehend abzusichern. Dieses Logo muss ab dem 26.10.2015 verwendet werden und auf das jeweilige nationale Zulassungsregister verlinken.

 

Besucher einer Online Versandapotheke landen durch einen Klick auf das Logo auf den Seiten des  Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI). Das DIMDI betreibt ein zentrales Register für Apotheken, die behördlich zum Versandhandel zugelassen sind. Damit soll mehr Transparenz beim Versand- bzw. Internethandel mit Arzneimitteln gewährleistet werden.

 

Das vom DIMDI den Apotheken bisher zur Verfügung gestellte und auf freiwilliger Grundlage verwendete nationale DIMDI-Sicherheitslogo entfällt ab dem 26. Juni 2015. Darüber hinaus trifft Versandapotheken bis spätestens 26.10.2015 die Verpflichtung, ihre Tätigkeit bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Grundsätzlich genügt es also nicht, das gemeinsame Versandhandelslogo lediglich auf der Internetseite einzubauen.

 

Die vorgenannte Frist bis zum 26.10.2015 gilt nur für bereits vor dem 26.06.2015 tätige Versandapotheken. Markteinsteiger sollten daher beachten, dass Humanarzneimittel ab dem 26.06.2015 erst über das Internet angeboten werden dürfen, wenn die vorgenannte Anzeige zur zuständigen Behörde erfolgt ist und sie das daraufhin zur Verfügung gestellte gemeinsame Versandhandelslogo sowie den Namen, die Adresse und die sonstigen Kontaktdaten der zuständigen Behörde aufweisen und eine Verbindung zum Internetportal des DIMDI haben.

 

Bereits seit Mitte Februar 2015 können Versandapotheken ihre Tätigkeit der zuständigen Behörde anzeigen, die die Daten dann an das DIMDI übermittelt, welches für die Vergabe des gemeinsamen Versandhandelslogos zuständig ist.

 

Anbieter, die ausschließlich Tierarzneimittel über das Internet vertreiben, sind von den neuen Regelungen nicht betroffen. Dabei muss der  Apotheker sicherstellen, dass das Logo auf der Website gut sichtbar platziert  und die Verlinkung vom Logo zum nationalen Zulassungsregister korrekt gesetzt ist. Mauve wird bei allen Kunden rechtzeitig vor Inkrafttreten der Verordnung das alte gegen das neue Logo kostenlos austauschen. 

 

 

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